Aufgaben des EAS

Die Aufgaben des EAS sind u.a.:

  • Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten
  • Abwahl des Präsidenten
  • Beschlussfassung über die Grundordnung
  • Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Präsidenten
  • Stellungnahme zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.