Die Aufgaben des EAS sind u.a.:
- Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten
- Abwahl des Präsidenten
- Beschlussfassung über die Grundordnung
- Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Präsidenten
- Stellungnahme zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.