Die Aufgaben des AS sind u.a.:
- Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten
- Einrichtung von Studiengängen
- Erlass von Satzungen
- Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
- Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen
- Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen
- Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten
- Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne
- Frauenförderrichtlinien
- Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen