Aufgaben des AS

Die Aufgaben des AS sind u.a.:

  • Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten
  • Einrichtung von Studiengängen
  • Erlass von Satzungen
  • Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen
  • Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen
  • Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten
  • Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne
  • Frauenförderrichtlinien
  • Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen