Selbstverwaltungsgremien

ver.di engagiert sich in allen Gremien der akademischen Selbstverwaltung!

 

Akademischer Senat
Erweiterter Akademischer Senat
Kuratorium

 

 

 

Was ist Akademische Selbstverwaltung?

Die Berliner Hochschulen regeln ihre Angelegenheiten nach dem Prinzip der Akademischen Selbstverwaltung. Die wesentlichen Organe dieser Selbstverwaltung sind die Fakultätsräte, der Akademischer Senat (AS), der Erweiterter Akademischer Senat (EAS), das Kuratorium (KU) und das Präsidium.

Rechtsgrundlagen

Grundlagen für die Zusammensetzung und die Aufgaben dieser Organe sind das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin BerlHG, die Grundordnung der TU Berlin GrO-TU (PDF, 570,2 KB) und ergänzend die jeweilige Geschäftsordnung.

 

Die Wahlen zu den Gremien der Akademischen Selbstverwaltung werden – soweit nicht anders geregelt – vom Zentralen Wahlvorstand der TU Berlin (ZWV) durchgeführt.