Gemeinsam mitbestimmen!
Zahlreiche Kolleg:innen, die sich in der Gewerkschaft ver.di zusammengeschlossen haben, engagieren sich in der Personalvertretung an der TU Berlin:
Was ist eine Personalvertretung?
Die Personalvertretung (z. B. Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechtes), vergleichbar mit der Arbeitnehmer:innenvertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat).
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Präsidium. Er wacht darüber, dass Gesetze und Tarifverträge zugunsten der Mitarbeitenden eingehalten werden, und gestaltet die Arbeitsbedingungen aktiv mit. Auch zu seinen Aufgaben gehört:
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Mitbestimmung bei Einstellungen, Eingruppierungen, Kündigungen sowie bei Regelungen zur Arbeitszeit und zum Gesundheitsschutz.
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Beratung & Schutz: Er unterstützt Kolleg:innen individuell bei Konflikten am Arbeitsplatz und setzt sich besonders für die Belange von Schutzbedürftigen sowie für eine faire Personalentwicklung ein.
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Überwachung: Er stellt sicher, dass technische Einrichtungen oder Umstrukturierungen nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen und die soziale Gerechtigkeit gewahrt bleibt.
- Austausch: Der Personalrat organisiert regelmäßige Personalversammlungen, bei denen er über seine Arbeit berichtet und den Austausch zu aktuellen Themen ermöglicht.
Rechtliches
Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen (PersVG) des Bundes und der Länder geregelt. Hier findest du das Berliner PersVG.