Die Aufgaben des Kuratoriums sind u.a.:
- Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten insbesondere: Feststellung des Haushaltsplans,
- Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten (Ausnahme Fakultätsuntergliederungen)
- Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
- Erlass von Verwaltungsvorschriften in Personal- und Personalwirtschaftsangelegenheiten.