Die Betriebsgruppe hatte im Juni der Präsidentin ihre Bedenken bezüglich der Entscheidung mitgeteilt, Veranstaltungen des Kongresses „Take Back The Future“ auf Druck einer AfD-nahen Anwaltskanzlei anzupassen oder aus dem Programm zu streichen. Nachfolgend dokumentieren wir die Antwort der Präsidentin vom 15.07.26:
„Sehr geehrter [Betriebsgruppenvorstand],
haben Sie herzlichen Dank für Ihre E-Mail und Ihre berechtigte Besorgnis.
Anders als vielfach in der Öffentlichkeit dargestellt, war unser Handeln als Präsidium der Technischen Universität Berlin in dieser Angelegenheit von Beginn an darauf gerichtet, die Durchführung des Kongresses zu ermöglichen und zugleich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu wahren. Dabei mussten innerhalb kurzer Zeit komplexe rechtliche, organisatorische und sicherheitsrelevante Fragen bewertet werden.
Entgegen vieler öffentlicher Darstellungen sahen wir die Herausforderung nicht in einer grundsätzlichen Neutralitätspflicht der Universität, sondern im konkreten verfassungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien im Vorfeld der Berliner Abgeordnetenhauswahl (Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 GG). Entsprechend haben wir einzelne Programmpunkte mit den Veranstalter*innen in engem Austausch und konstruktiv erörtert. Wir haben sie gebeten, die Titel solcher Programmpunkte anzupassen, die konkrete politische Parteien oder für sie kandidierende Personen enthielten oder gezielt darauf zielten, Wahlchancen zu verbessern oder zu verschlechtern.
Wir haben uns im Präsidium mit unseren TU-internen Rechtsexperten in diesem Prozess von Anfang an beraten. So konnte beispielsweise mit der gleichen Rechtsberatung die Veranstaltung „Studis gegen Rechts“ im Herbst 2025 an der TU Berlin stattfinden, während ähnliche Veranstaltungen an anderen Universitäten nicht zugelassen wurden. So konnte beispielsweise auch auf Grundlage derselben Rechtsberatung verhindert werden, dass ein studentisches Banner abgenommen werden musste, obwohl eine Partei dies von uns verlangte.
Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass wir das konkrete Programm des Kongresses früher hätten aufgreifen müssen. Dass die erforderlichen Abstimmungen und Bewertungen erst in einer späten Phase der Planung erfolgt sind, bedauern wir ausdrücklich. Daraus entstanden Irritationen und Unsicherheiten auch bei den Veranstalter*innen sowie bei den Mitgliedern der TU-Community.
Daher nehmen wir diesen Vorgang zum Anlass, die Prozesse der Veranstaltungsplanung und -koordination an der Technischen Universität Berlin zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist es, künftig frühzeitigere Abstimmungen, größere Transparenz und mehr Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Unser Anspruch bleibt dabei unverändert: transparent handeln, Entscheidungen nachvollziehbar machen, aus Erfahrungen lernen und die interne Prozesse gemeinsam weiterentwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Präsidium der Technischen Universität Berlin“
