Die Aufgaben des EAS sind u.a.:
- Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten
 - Abwahl des Präsidenten
 - Beschlussfassung über die Grundordnung
 - Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Präsidenten
 - Stellungnahme zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.