🏛️ Selbstverwaltungsgremien

Zusammen engagiert!

Viele Kolleg:innen, die sich in der Gewerkschaft ver.di zusammengeschlossen haben, engagieren sich in der Gremien der Akademischen Selbstverwaltung an der TU Berlin.

Auf der jeweiligen Unterseite findest du weitere Infos zu unserer Arbeit in den folgenden Gremien:

Was ist Akademische Selbstverwaltung?

Die Berliner Hochschulen regeln ihre Angelegenheiten nach dem Prinzip der Akademischen Selbstverwaltung. Dabei folgen sie — wie ver.di — demokratischen Grundsätzen. Die wesentlichen Organe dieser Selbstverwaltung sind die Fakultätsräte, der Akademischer Senat (AS), der Erweiterter Akademischer Senat (EAS), das Kuratorium (KU) und das Präsidium.

Eine Übersicht der Gremien an der TU findest Du hier.

Rechtsgrundlagen

Grundlagen für die Zusammensetzung und die Aufgaben dieser Organe sind das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin BerlHG, die Grundordnung der TU Berlin und ergänzend die jeweilige Geschäftsordnung. Alle Rechtsnormen sind hier zusammengestellt: Rechtliches – TU Berlin

Wahlen

Die Gremien der Akademischen Selbstverwaltung werden durch Wahlen gebildet und – soweit nicht anders geregelt – vom Wahlamt der TU Berlin durchgeführt. Auch die Wahlordnung findest du unter „Rechtliches“.

Infos zu den letzten Wahlen findest du auf dieser Webseite.