Unser langer Atem zahlt sich aus: Voller Erfolg bei der Hauptstadtzulage!

Endlich herrscht Klarheit! Das Arbeitsgericht Berlin hat am 25.02.2026 bestätigt, dass auch die Kolleg:innen der UdK, BHT, Weißensee, Ernst Busch und Hanns Eisler vollen Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben. Da die TU Berlin dem gleichen Anwendungstarifvertrag angehört, gilt dies auch für uns.

Dass der Senat seine „Vogel-Strauß-Taktik“ aufgeben musste, ist kein Geschenk von oben, sondern das Ergebnis unserer konsequenten gewerkschaftlichen Arbeit. ver.di hatte eine tarifvertragliche Regelung der Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Der Senat hatte aber auf Zeit gespielt und die Anwendbarkeit auf verschiedene Bereiche des Öffentlichen Dienstes angezweifelt.

Wir haben nicht locker gelassen, die Spaltung der Belegschaften angeprangert und uns gegen die Verweigerungshaltung gewehrt. Dieser Sieg gehört uns allen!

Bezüglich der konkreten Auszahlungsmodalitäten und Termine erwarten wir nun zeitnah Informationen von der Dienststelle. Den vollständigen Bericht zum Urteil findet ihr in der Pressemitteilung von ver.di Berlin-Brandenburg.